| Erstellt von Alexander Cain |
| Alexander Cain - 19.08.2002 12:06: Es ist schade, dass ich das Thema überhaupt ansprechen muss. Aber anscheinend hat es sich immer noch nicht herumgesprochen, dass wir nicht nur die Absender des Kontaktformulars, sondern auch die Absender von anonymen EMail-Accounts zurückverfolgen können. Wie wir das machen? - Alles wird nicht verraten. ;D Aber mal soviel: Manche Leute meinen sie müssen sich strafbar machen indem sie sich mit Titeln schmücken wie Doktor oder Professor und uns dann die tollsten Stories ins Knie bohren. So geschehen mit Absendern aus einer Schmiede in Berlin und erst heute früh aus Paderborn. Genaue Adressen werden wir nicht veröffentlichen. Das sollte aber auch gar nicht nötig sein. :D Sollte es jedoch so weitergehen, werden die EMails zusammen mit Absender an den Pranger gestellt. Ob den Herren das wirklich recht ist? ... Sind sie doch teilweise aus den Medien bekannt.... Viele Grüße ;D ;D ;D Alexander ;D ;D ;D TCP/IP - Protokoll, das Du bist im Internet. Geheiligt werden Deine Router... :teufel: :teufel: :teufel: |
| Tequilla - 19.08.2002 12:43: Das Problem hab ich auch immer, dass immer irgendwelche I****en meinen, sie müssten mir Spam-Mails schreiben. Ok, der E-Mail Absender ist anonym... Aber trozdem konnte ich bisher jeden anzeigen... Bin ja nicht blöd :teufel: -- By[e] der alkoholfreie Tequilla (mit 2 ll) |
| Alexander Cain - 19.08.2002 13:01: Das haben wir auch schon mehrfach (Strafantrag gestellt wegen Beleidigung). Aber: Der Absender ist [b]nicht[/b] anonym. Besonders seit die technische Universität Dresden offline ist. :teufel: Mit passenden Mitteln kann man jederzeit den Absender feststellen, auch wenn dieser ein anonymes Mailkonto mit falschem Namen betreibt. "Knowhow" heisst ja: Gewusst wie! ;D Viele Grüße Alexander |
| Tina - 20.08.2002 23:52: hi Alexander, ich finde es traurig, dass diese Menschen das nötig haben. Sie stellen sich damit doch nur selbst ein Armutszeugnis aus. nachdenklicher Gruß von :hasi: Tina :hasi: |
| Alexander Cain - 21.08.2002 00:20: Tja... auch im letzten Fall haben wir jetzt die notwendigen Schritte eingeleitet, nachdem sich herausgestellt hat, dass die Angaben in der EMail falsch waren. Daher besteht Verdacht auf Titelmissbrauch, strafbar nach §132a StGB. Viele Grüße Alexander P.S. Schön wieder was von Dir zu hören - und gleich so viel. :D |
| Alexander Cain - 21.08.2002 00:21: Tja... auch im letzten Fall haben wir jetzt die notwendigen Schritte eingeleitet, nachdem sich herausgestellt hat, dass die Angaben in der EMail falsch waren. Daher besteht Verdacht auf Titelmissbrauch, strafbar nach §132a StGB. Viele Grüße Alexander P.S. Schön wieder was von Dir zu hören - und gleich so viel. :D |
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